Warum eine Genossenschaft? Und was gäbe es sonst noch?

Wenn man ein Wohnprojekt startet, gibt es nicht nur viele Ideen, sondern auch eine Menge Papierkram. Irgendwann steht man dann vor der Frage: Welche Rechtsform passt eigentlich zu dem, was wir wollen? Für uns Drubbels war klar: Wir möchten bezahlbaren Wohnraum schaffen, gemeinsam wohnen, solidarisch wirtschaften – und das Ganze langfristig absichern.

Zwei Rechtsformen kamen für so ein Vorhaben besonders infrage. Die schauen wir uns hier genauer an; ganz allgemein erklärt, damit du auch etwas davon hast. Und am Ende verraten wir, warum wir uns für die Genossenschaft entschieden haben.

Möglichkeit 1: GmbH mit Beteiligung des Mietshäuser-Syndikats

Das Mietshäuser-Syndikat (MHS) ist ein fester Verbund von Hausprojekten, die sich gegenseitig unterstützen und die eins gemeinsam haben: Sie wollen Wohnraum dem Markt entziehen und langfristig sichern. Jedes Projekt gründet eine eigene GmbH, die rechtlich unabhängig bleibt. Mit dabei sind immer zwei Gesellschafter: der Hausverein des Projekts vor Ort und das Syndikat selbst. Eine GmbH gewährleistet, dass jedem Gesellschafter bestimmte Rechte garantiert werden können.

Das Besondere an dieser Rechtsform: Die Mitwirkung des MHS ist darauf beschränkt, die Veräußerung oder Umwandlung des Projekts zu verhindern. Das Syndikat hat ein Vetorecht bei Verkauf oder Zweckänderung. Damit ist sichergestellt, dass das Haus nicht irgendwann in private Hände übergeht. Alles andere, wie Mieten, Nutzung, Instandhaltung usw., entscheidet die Hausgemeinschaft mittels des Hausvereins selbst. So bleibt viel Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit bei gleichzeitigem Schutz vor Spekulation.

Vorteile:

  • Sicherheit vor Verkauf oder Privatisierung durch Vetorecht des MHS
  • Selbstverwaltung und Selbstbestimmung
  • Starke Vernetzung mit anderen Projekten
  • Einfache solidarische Finanzierung über Direktkredite

Nachteile:

  • Keine Gleichstellung mit Genossenschaft in Nordrhein-Westfalen
  • Keine oder eingeschränkte Fördermöglichkeiten (z. B. KfW, NRW-Bank)

Möglichkeit 2: Genossenschaft

Eine Genossenschaft hat den Zweck, ihre Mitglieder zu fördern. Ziel ist es, die Mitglieder zu versorgen, nicht Gewinne zu erwirtschaften. Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen, meist nach dem Prinzip: eine Person, eine Stimme. Kapital ist wichtig, bestimmt aber nicht die Richtung.

In der Satzung lassen sich klare Regeln und hohe Hürden verankern, um etwa einen Weiterverkauf extrem schwer zu machen. Auch sozial oder ökologische Grundsätze können festgelegt werden. Viele Förderprogramme setzen genau auf diese Form – gerade wenn es um gemeinschaftliches, selbstverwaltetes Wohnen geht.

Vorteile:

  • Selbstbestimmung durch demokratische Strukturen
  • Fördermittel von KfW und NRW-Bank möglich
  • Gemeinschaftliches Eigentum an einer Immobilie, kein individuelles
  • Stabile und dauerhafte Organisationsform

Nachteile:

  • Eigenkapital muss über Genossenschaftsanteile oder Darlehen eingebracht werden
  • Verwaltung kann aufwändiger sein als bei kleineren Strukturen

Warum haben wir uns für die Genossenschaft entschieden?

Ganz ehrlich: Anfangs haben wir uns sehr zum Mietshäuser-Syndikat hingezogen gefühlt. Die Idee, solidarisch über viele kleine Direktkredite zu finanzieren und dabei Teil eines größeren Netzwerks zu sein, hat uns ziemlich begeistert. Im Herzen fühlen wir uns diesem Modell auch heute noch verbunden.

Jedoch haben wir gemerkt, dass wir unsere Ziele (langfristig bezahlbarer Wohnraum, Selbstverwaltung, demokratische Entscheidungen) auch mit einer Genossenschaft erreichen können. Und zwar sogar mit ein paar handfesten Vorteilen:

  • Wir können in Nordrhein-Westfalen deutlich bessere Fördermöglichkeiten nutzen, die für unsere Finanzierung einfach einen riesigen Unterschied machen.
  • Die Struktur passt gut zu unserem Anspruch, selbstorganisiert und selbstbestimmt nach soziokratischen Prinzipien Verantwortung zu übernehmen.
  • In der Satzung können wir absichern, was uns wichtig ist: die Schaffung von langfristig bezahlbarem Wohnraum, der dem spekulativen Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen bleibt.

Am Ende war es keine Entscheidung gegen das MHS, sondern eine für das, was in unserem konkreten Fall am besten funktioniert. Und auch für den verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld unserer Unterstützer*innen war das ein wichtiger Schritt.